AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma E1ns Automobile Lubomiersky/Frühauf GbR
Im Dachstück 2
65549 Limburg

1. Vertragsabschluss

Mit Abschluss des Kaufvertrages bzw. der verbindlichen Bestellung durch den Käufer und Annahme durch den Verkäufer ist der Käufer verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von 10 Tagen bei dem Verkäufer abzunehmen Zug um Zug gegen Entrichtung des Kaufpreises entsprechend der in dem Kaufvertrag näher beschriebenen Modalitäten, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Ist der Käufer ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und wurde für den Kauf ein Fernabsatzvertrag geschlossen im Sinne des § 312 b BGB, dann steht dem Käufer ein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB zu. Anstelle des Widerrufs kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 BGB eingeräumt werden. Dies muss jedoch in Schriftform geschehen.

Das Widerrufsrecht beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 des BGB nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gem. § 312 c Abs. 2 BGB, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs der ersten Teillieferungen und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses. § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB findet keine Anwendung. Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

  1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten wurde,
  2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
  3. die in Form von Versteigerungen ( § 156 BGB) geschlossen werden,
  4. die die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.

Auch auf die weiteren Regelungen des § 312 d Abs. 4 BGB wird im übrigen Bezug genommen. Bei einem Fernabsatzvertrag steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB von 14 Tagen zu. Nach § 312 BGB beginnt die Frist mit der Auslieferung des Fahrzeuges.

Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsabschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.

Fernabsatzkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk-, Tele- und Mediendienste.

Im Widerrufsfall muss die Absichtserklärung schriftlich, jedoch ohne Begründung, mitgeteilt werden an:

Firma E1ns Automobile Lubomiersky/Frühauf GbR, Im Dachstück 2, 65549 Limburg.

Für die Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Lässt der Kunde das Fahrzeug während der Widerrufsfrist zu oder nutzt es auf andere Weise, so ist der Verkäufer berechtigt, im Widerrufsfall Ersatz der entstandenen Wertminderung zu verlangen.

2. Kaufpreiszahlung/Abtretung

I. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

II. Zahlung

  1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung der Zahlung sofort fällig, es sei denn davon abweichendes ist schriftlich vereinbart.
  2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

III. Lieferung und Lieferverzug
Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss. Lieferfristen und Termine können verbindlich oder unverbindlich geregelt werden und sind jedenfalls, sofern ihnen eine verbindliche Wirkung zukommen soll, schriftlich festzuhalten. Der Verkäufer ist von der Lieferung freigestellt, wenn das Fahrzeug vom Vorlieferanten nicht geliefert wird, wenn unvorhergesehene deutliche Preiserhöhungen vom Hersteller vorgenommen werden und/oder wenn durch Gesetzesänderung ein Import des Fahrzeuges erschwert wird oder erhebliche und nicht vorhersehbare deutliche Preiserhöhungen des Lieferanten des Verkäufers gegeben sind.

Ein Schadensersatzanspruch des Käufers wegen Nichterfüllung ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Der Käufer kann innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Überschreitung eines verbindlich vereinbarten Liefertermins den Verkäufer auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist das Fahrzeug zu liefern. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Verkäufer in Verzug. Steht dem Käufer ein Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens zu, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 Prozent des vereinbarten Kaufpreises, wobei dem Verkäufer das Recht vorbehalten bleibt, dem Käufer nachzuweisen, dass als Folge des Verzuges gar kein Schaden bzw. ein niedrigerer Schaden eingetreten ist.

Der Käufer kann auch im Falle des Verzuges dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Als angemessen gilt insoweit eine Frist von mindestens 2 Wochen. Nach Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten. Diese Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Käufer allerdings nur zu, wenn der Verzug des Verkäufers auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Hat der Käufer Anspruch eines Verzugsschadens/Nichterfüllungsschadens, beschränkt sich dieser auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises, außer dem Käufer fällt mindestens grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Im Falle der Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs ist der Anspruch des Käufers auf Lieferung des Fahrzeuges ausgeschlossen, gleichwohl kann der Verkäufer die Lieferung noch vornehmen. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers ausgeschlossen.

Der Verkäufer kommt mit der Überschreitung des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug, wenn ein verbindlicher Liefertermin vereinbart oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten wurde.

Höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Aufruhr etc. beim Verkäufer oder seinem Lieferanten sind unverschuldete Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend hindern den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vereinbarten Termine und Lieferfristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als 6 Wochen, kann der Käufer von dem Vertrag zurücktreten.

Andere Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so ist der Verkäufer berechtigt, pauschaliert 10 Prozent des (brutto) Kaufpreises zu verlangen, es sei denn, der Käufer kann nachweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht eingetreten oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Unbenommen ist dem Verkäufer, einen höheren Schaden als diese Pauschale geltend zu machen. Im Falle der Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs als die Pauschale, muss der Verkäufer den Schaden dann im Einzelnen darlegen und beweisen.

Auch solchenfalls ist es dem Käufer unbenommen nachzuweisen, dass ein solcher Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe eingetreten ist. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Anrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten.

Auf Wunsch des Käufers, der nur innerhalb 8 Kalendertagen nach Zurücknahme des Fahrzeuges durch einen von ihm beauftragten Sachverständigen ermitteln zu lassen. Der Verkäufer ist berechtigt und verpflichtet, den Kaufgegenstand zu diesem Preis zu verrechnen. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) allein dem Verkäufer zu. Der Käufer ist verpflichtet bei der Zulassungsstelle schriftlich zu beantragen, dass der Fahrzeugbrief dem Verkäufer ausgehändigt wird.

IV. Abnahme
Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb 8 Tagen ab Zugang der Bestellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Dies gilt nicht, sofern schriftlich etwas anderes geregelt ist.

V. Eigentumsvorbehalt
1.
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Käufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen im Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von dem im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Ansprüche unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.

2.
Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten, ohne dass es einer erneuten Fristsetzung bedarf.

3.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung an dem Kaufgegenstand einräumen.

VI. Sachmängel/Erklärungen zum Kaufgegenstand

  1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel verjähren in einem Jahr ab Lieferung des Gegenstandes an den Käufer. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.
  2. Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
  3. Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers an einen anderen KFZ Meisterbetrieb wenden. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers und sind diesem auf dessen Verlangen herauszugeben. Bis zur Herausgabe steht dem Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht zu, insbesondere im Hinblick auf Forderungen des Käufers auf Zahlung oder Freistellung.
  4. Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen, nicht jedoch darüber hinaus. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
  5. Die Verkäuferin hat den Kaufgegenstand nicht untersucht, weder auf technische Mängel noch Karosseriemängel noch sonstige Beschaffenheit des Fahrzeuges. Auch ist keine optische Prüfung des Kaufgegenstandes durch den Verkäufer erfolgt.

Der Verkäufer ist ein reiner Fahrzeughandelsbetrieb ohne angeschlossenen Werkstattbetrieb. Angaben des Käufers zur Kaufsache berufen auf der dem Verkäufer vom Voreigentümer/Vorbesitzer/Lieferanten gemachten Angaben, die der Verkäufer weder durch Untersuchung des Kaufgegenstandes noch in anderer Weise verifiziert bzw. überprüft hat. Soweit der Verkäufer Erklärungen zur Kaufsache abgibt, handelt es sich insoweit um weitergeleitete Wissensmitteilungen des Verkäufers. Insbesondere sichert der Verkäufer auch keine bestimmte Laufleistung des Fahrzeuges zu, sondern kann sich insoweit nur auf die Laufleistung ausweislich des Tachostandes des Kaufgegenstandes und der ihm etwaig von dem Vorbesitzer erteilten Informationen beziehen. Dies gilt für jene Fälle, in denen dem Verkäufer vom Voreigentümer/Vorbesitzer/Lieferanten keine gegenüber der Tachostandsanzeige abweichende Angaben zur Laufleistung gemacht wurden.

VII. Haftung

1.
Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Käufer beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzungen vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf dem bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Sobald der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung

2.
Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffenheitsrisikos nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

3.
Die Haftung wegen Lieferverzug ist vorstehend abschließend geregelt.

4.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihm durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

5.
Die Haftungsbegrenzung dieses Abschnittes gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.

VIII. Gerichtsstand

1.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleiten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der Sitz des Verkäufers wird als Erfüllungsort vereinbart, auch bei Vertragsabschluß mit einem Verbraucher.

2.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Auch insoweit gilt als Erfüllungsort der Betriebssitz des Verkäufers.

3.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers bedürfen zu ihrer Geltung und Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung der Vertragsparteien.